Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule doghandler

§ 1. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zum Hundetraining ist verbindlich und verpflichtet auch bei Nichterscheinen zur Zahlung. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Die Teilnahme von Minderjährigen an den Kursen bedarf einer Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten. Die Trainingstermine werden auf der Homepage oder per Email bekannt gegeben.

 

§ 2. Vertragslaufzeit & Gültigkeitsdauer

 

§ 2.1. Vertragslaufzeit & Gültigkeitsdauer von Mitgliedschaften (Abonnements)

Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am 1. des Einstiegsmonats. Die Vertragsdauer beträgt 3 Monate. Die jeweilige Vertragsdauer für Mitglieder verlängert sich automatisch um die Vertragslaufzeit von 3 Monaten, es sei denn die Mitgliedschaft wird fristgemäß gekündigt (siehe § 3.1, Kündigung der Mitgliedschaft).

 

§ 2.2. Vertragslaufzeit & Gültigkeit von Karten, Kurse und Einzelstunden

Karten, Kurse und Einzelstundenpakete sind an einen Teilnehmer gebunden.

Karten, Kurse und Einzelstundenpakete können nicht auf weitere Teilnehmer übertragen werden.

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei 5er Karten zwei Monate, bei 10er Karten und Einzelstundenpaketen vier Monate.

 

§ 3. Kündigung

 

§ 3.1 Kündigung von Mitgliedschaften (Abonnements)

Die Kündigung muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit erfolgen. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform. Eine Kündigung per Email ist ausgeschlossen. Die Hundeschule doghandler ist berechtigt, aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen, wenn das Verhalten des Mitglieds dies zur Fortführung des angebotenen Trainings erforderlich macht (z.B. Verhalten des Hundehalters, das gegen die Trainingsphilosophie bzw. gegen das Tierschutzgesetz verstößt).

 

§ 3.2 Kündigung von Karten, Kurse und Einzelstunden

Karten, Kurse und Einzelstunden können beidseitig gemäß §626, Abs. 1 BGB aus wichtigem Grund gekündigt werden.

 

§ 4. Absagen

 

§ 4.1 Absagen im Rahmen von Mitgliedschaften

Für versäumte Stunden seitens des Teilnehmers gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Soweit es unser Angebot zulässt, können diese in parallellaufenden Trainings nachgeholt werden. Dies geht jedoch nur nach vorheriger Absprache mit der Leitung der Hundeschule. Bei längerfristigen Krankheiten von Hund oder Mensch (mehr als 4 Wochen), bei denen aus medizinischen Gründen ein Training nicht möglich ist, kann der Vertrag ausgesetzt werden. Die Krankheit ist durch ein ärztliches bzw. tierärztliches Attest nachzuweisen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Unterbrechungsdauer.

Ausgefallene Trainings von seitens der Hundeschule werden im Rahmen von Zusatzangeboten (Ersatzstunden) kompensiert.

Ausgefallene Stunden aufgrund Unwetter entfallen ersatzlos.

 

 

 

§ 4.2 Absagen im Rahmen von Karten, Kursen und Einzelstunden

Für versäumte Stunden seitens des Teilnehmers gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung. Stunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor Termin abgesagt werden, gehen zu Lasten des Hundehalters und werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Ausgefallene Trainings von seitens der Hundeschule werden im Rahmen von Zusatzangeboten (Ersatzstunden) kompensiert.

Ausgefallene Stunden aufgrund Unwetter entfallen ersatzlos.

 

§ 4.3 Absagen von Workshop- und Seminarplätzen

 

Rücktritt bis spätestens 8 Wochen vor Beginn: Kunde erhält Seminargebühr voll erstattet. 

Rücktritt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn: Kunde erhält 50 % der Kursgebühr erstattet.

Absagen, die nicht spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden, werden in voller Höhe berechnet. Sollte seitens der Hundeschule eine Neubelegung des jeweils freien Seminarplatzes möglich sein, erhält der Teilnehmer die Seminargebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erstattet.

 

§ 5 Trainings- und Seminarpreise

Die Trainingspreise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die auf der Homepage einzusehen ist. Preisänderungen bei Mitgliedschaften (Abonnements) sind vorbehalten, werden jedoch den Teilnehmern frühzeitig mitgeteilt.

§ 6 Bezahlung

§ 6.1. Bezahlung der Mitgliedschaften (Abonnements)

Ab dem Zeitpunkt des Eintritts ist der monatliche Beitrag jeweils im Voraus bis zum 5. Werktag eines jeden Monats auf unser Bankkonto zu überweisen.

 

§ 6.2. Bezahlung von Karten, Kursen & Einzelstunden

Die Anmeldung verpflichtet zur sofortigen Vorauszahlung des vollen Betrags. Eine Zahlung am Trainingstag ist nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschulenleitung möglich.

 

§ 7 Zahlungsverzug

Bei verspäteter Zahlung (Verzug) werden, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Mahnkosten in Höhe von 5 € berechnet. Bankgebühren und sonstige Auslagen, die der Teilnehmer zu vertreten hat, sind zu erstatten.

 

 § 8 Garantie

 

Frau Götz übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung des Hundes wird entsprechend der Bedürfnisse des Hundehalters und den Voraussetzungen, die der Hund mitbringt (körperliche Verfassung, Rasse, Alter, Geschlecht, Vorkenntnisse etc.) angepasst. Teilweise unterscheiden sich hier die Vorstellungen der Hundehalter von den tatsächlich erreichbaren Zielen.

 

§ 9 Mitwirkungspflicht

 

Dem Kunden ist bewusst, dass die Ausbildung nur bei konsequenter Umsetzung, auch außerhalb der Trainings- und Beratungseinheiten, Erfolg haben kann. Eine konsequente Umsetzung der Trainingsmaßnahmen fördert und beschleunigt das Erreichen des Ausbildungszieles.

 

 

 

§ 10 Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und während der amtlichen bayrischen Schulferien findet kein reguläres Training statt. Es werden spezielle Ferienprogramme angeboten, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Mitgliedsbeiträge sind auch während der Ferien fällig.

 

§ 11 Kleidung 

Die Teilnehmer werden gebeten auf geeignete Kleidung und Schuhwerk zu achten.

 

12. Haftung

Die Hundeschule doghandler haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, egal welcher Rechtsgrund zugrunde liegt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sich und seinen Hund, selbst wenn er auf Anweisung des Trainers der Hundeschule doghandler handelt.

 

§ 13 Festsetzung der Trainingszeiten

Die Hundeschule doghandler ist berechtigt, die Trainingszeiten jederzeit neu festzulegen. Die Mitglieder werden frühzeitig darüber informiert. Film- und Fotoaufnahmen während der Kursstunden sind erlaubt. Die Hundeschule doghandler ist berechtigt, Fotos und Filme von Teilnehmern zu veröffentlichen, soweit diese im Zusammenhang mit Kursen, Trainings oder sonstigen Events und Veranstaltungen der Hundeschule stehen. Auf der Homepage veröffentlichte Fotos und Filme werden nach schriftlicher Aufforderung des Kursteilnehmers in kürzester Zeit von der jeweiligen Seite gelöscht.

 

§ 14 Persönliche Daten

Gemäß Datenschutz werden die Daten für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt. Änderungen bitten wir umgehend mitzuteilen.

 

15. Links 

Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Jegliche Haftungsverpflichtung wird ausgeschlossen.

 

16. Gültigkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

 

§ 17 Gassiservice & Dogwalking

Der Hundehalter/Eigentümer wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass sich sein Hund in einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden befindet. Bei einer Gruppenbetreuung mit mehreren Hunden ist es artbedingt möglich, dass diese Verletzungen davontragen können. Der/die zu betreuende/betreuenden Hund(e) muss/müssen gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sowie ungezieferfrei sein. Insbesondere hat der Hundehalter/Eigentümer dafür Sorge zu tragen, dass sein(e) Hund(e) über ausreichenden Floh- und Zeckenschutz verfügt/verfügen. Sollte der Verdacht auf eine akute Erkrankung bestehen, hat der Hundehalter die Hundeschule doghandler umgehend darüber zu informieren. Die Hundeschule doghandler ist von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden des/der Hund(e) vorab zu unterrichten. Der Hundehalter/Eigentümer versichert, dass sein(e) Hund(e) steuerlich angemeldet und gechipt ist/sind. Die Steuermarke ist vor Betreuungsbeginn am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen. Die Hundeschule doghandler versichert eine art- und verhaltensgerechte Betreuung der Hunde sowie die Beachtung des Tierschutzgesetzes und dessen Nebenbestimmungen.

Ergibt sich während der Betreuung die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Hundehalter/Eigentümer bereits jetzt damit einverstanden, dass zum Wohle seines Hundes die Versorgung von einem Tierarzt in unmittelbarer Nähe übernommen wird, damit eine umgehende tierärztliche Versorgung stattfinden kann.

Der Hundehalter/Eigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Erfolgt eine tierärztliche Behandlung, trägt der Hundehalter/Eigentümer die Behandlungskosten vollumfänglich.

Die Hundeschule doghandler verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen, Tiere zu achten. Die Hundeschule doghandler haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus.

 

§ 17.1 Haftung im Gassiservice

Der Hundehalter/ Eigentümer versichert, dass für seine(n) zu betreuender/betreuenden Hund(e) eine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Während des Betreuungszeitraums haftet der Hundehalter/Eigentümer weiterhin als Tierhalter gemäß § 833 BGB (Haftung des Tierhalters) verschuldensunabhängig für Schäden, die der/die von ihm in Betreuung gegebene(n) Hund(e) an Personen, Sachen und Vermögen Dritter verursacht. Der Hundehalter/Eigentümer stellt die Hundeschule doghandler von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Die Hundeschule doghandler übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch den/die jeweiligen zu betreuenden Hund(e) verursacht werden.

Für Schäden, die der/die betreute/betreuten Hund(e) in der Betreuungszeit erleiden kann/können, ist die Haftung der Hundeschule doghandler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen des/der betreuten Hunde(s) ist ausgeschlossen. Der Hundehalter/Eigentümer ist insbesondere darauf hingewiesen, dass trächtige Hündinnen bis zu 10 Tage vor dem Geburtstermin nicht mehr in Betreuung genommen werden.

Ferner besteht ein Haftungsausschluss, sollte eine läufige Hündin während des Betreuungszeitraumes gedeckt werden oder ein unkastrierter Rüde eine Hündin decken.

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