Keine Sondergenehmigungen im Landkreis Starnberg
Als vergangene Woche eine Hundetrainer aus Mittelfranken freudig verkündete, eine Sondergenehmigung zur Ausübung von Hundetraining erhalten zu haben, dachte ich, es wäre an der Zeit, wieder einmal das Ministerium und das Landratsamt STA zu bemühen.
Meine Hoffnungen lagen darin, ebenfalls eine Sondergenehmigung zu erhalten, denn die Begründung, weshalb der Kollege aus Mittelfranken (Landkreis Ansbach) diese erteilt bekommen hatte, lauten .... Hygienekonzept liegt vor, ... angespannte finanzielle Lage und ... die Hundehalter benötigen Hilfe.
Nun gut, dachte ich mir, mit diesen drei Argumenten kann ich auch glänzen. Bayern ist Bayern und die Verordnung gilt ja auch Bayern weit - mit Ausnahme vom Landkreis Ansbach - wie ich heute erfahren durfte.
Also schrieb ich bereits am 15.2. eine Email an Minsterium und Landratsamt, erläuterte meinen Antrag und nahm Bezug auf eben diese Hundeschule in Mittelfranken. DieBearbeitungszeit war fix, bereits am 15.2. hatte ich eine Antwort von beiden Behörden auf dem Tisch.
Das Ministerium wiegelte die Zuständigkeit sehr schnell auf das Landratsamt ab und Worte wie "Sondergenehmigungen erteilen wir nicht. Dafür wäre das regionale Amt zuständig". Das Landratsamt meldete einen Zwischenbericht "man prüfe, ob die Erteilung einer Sondergenehmigung zulässig ist".
Ich blieb positiv gestimmt, wunderte mich zwar, dass ein Landkreis Stand 15.2. bereits wusste, dass es Sondergenehmigungen erteilen darf und ein anderer Landkreis nicht, und übte mich in Geduld. Heute (22.2.) kam dann die Info vom Landratsamt Starnberg, deren Inhalt ich euch nicht vorenthalten möchte:
Sehr geehrte Frau Götz,
ich kann Sie sehr gut verstehen aber leider ist in der 11. BayIfSMV (letzte Änderung vom 12.02.2021) unter § 20 Abs. 2 deutlich geregelt, dass außerschulische Bildungsangebote in Präsenzform weiterhin untersagt sind. Eine Ausnahme davon gibt es nur unter Abs. 1 für „berufliche“ Fortbildungen wenn amtlich bekannt gemacht wurde (was noch nicht geschehen ist), dass der 7-Tages Inzidenzwert im Lk STA unter 100 liegt.
Der Landkreis Starnberg vergibt für solche Fälle keine Sondergenehmigungen aufgrund der Infektionslage und die Bedrohung durch die Virusmutationen. Die Entscheidung hierüber trifft das Landratsamt in Absprache z.B. auch mit den übergeordneten Behörden wie der Regierung von Oberbayern oder auch dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Und wir haben in einem internen Schreiben von der Regierung von Oberbayern auch erfahren das Lockerungen unsererseits momentan nicht angebracht sind. Warum dann in Mitelfranken die Erlaubnis erteilt wurde erschließt sich uns nicht.
Auf der Seite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ist auch weiterhin folgende Information veröffentlicht:
Seit der 10. BayIfSMV sind außerschulische Bildungsangebote nunmehr untersagt, sodass auch Kurse und Training für Hunde durch sämtliche Anbieter nun unzulässig sind. Kontakte müssen auf ein absolutes Minimum beschränkt werden, um das Infektionsgeschehen wieder zurückzuführen. Dementsprechend ist auch die Gruppen- und Einzelausbildung in Hundeschulen untersagt.
Daher kann von uns leider auch kein Einzeltraining zugelassen werden.
Mir ist nichts bekannt über absehbare etwaige Änderungen dieser Maßnahme. Sie könnten versuchen sich an das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zu wenden um die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen. Bitte erwähnen Sie hier aber das Sie bereits mit dem LRA STA in Kontakt standen.
Für Rückfragen erreichen Sie mich gerne per Email.
Hundeschulen bleiben weiterhin geschlossen


Onlineprogramm geht in die nächste Runde
Montag, 1.3.2021:
19.00 Uhr: Hund & Wild - Kleine Wildtierkunde für Hundehalter
Dienstag, 2.3.21:
18.30 Uhr: Doggie fit
18.00 Uhr: Tricktraining - offene Gruppe, wir arbeiten weiter am Kinntarget und Socke ausziehen.
Donnerstag, 4.3.21: https://us02web.zoom.us/j/84894590381
18.30 Uhr: Sachkunde für Hundehalter - Termin 2/4
Freitag 5.3.21:
18.30 Uhr: Quer Beet Stunde
Samstag, 27.2.21:
11.15 Uhr: Online-Sprechstunde "Der schnelle Tip": https://us02web.zoom.us/j/88056979654
18.00 Uhr: Spielend leicht erziehen ÜBUNG: https://us02web.zoom.us/j/86956571494
Verlängerung der Maßnahmen bis 14.2.2021 beschlossen
Wir gehen davon aus, dass alle geltenden Beschränkungen bestehen bleiben oder verschärft werden. Somit wird auch bis Mitte Februar kein Präsenzunterricht im Bereich Hndetraining - unabhängig der genauen Bezeichnung - erlaubt sein.
Wir bedauern sehr, euch heute wieder keine besseren Nachrichten übermitteln zu können. Selbst werden wir nun das Onlineprogramm anpassen und erweitern und sehen, wie wir diese missliche Lage weiter überstehen.
Corona +++ Auflagen +++ News +++ bis 14.02.2021
Hier finden sie unser Online-Angebot.